Neue Förderungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur vom Land NRW!
Aktuell lassen sich bis zu 30.000 € pro Ladepunkt bei Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge sparen! Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme vom Land NRW.
Die NRW Förderung im Überblick
Was wird gefördert?
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme,
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme,
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
- Anfahrschutz, Beleuchtung,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
- Montage und Inbetriebnahme,
- Netzanschluss,
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.
Wie hoch ist die Förderung?
Öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur
Förderquote von bis zu 20 %, maximal 1.500 € pro Ladepunkt.
Nicht öffentlich zugängliche Normal- und Schnell-Ladeinfrastruktur
Förderquote von bis zu 40 %, maximal 10.000 € pro Ladepunkt.
Wer kann die Förderung beantragen?
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Bis wann kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung muss 2024 beantragt werden. Die Förderpause wurde am 01.02.24 beendet und es können wieder Anträge gestellt werden.