Wallbox Installationsservice

Laden Sie Ihr Elektroauto entspannt von zu Hause auf und sparen Sie damit nicht nur Zeit sondern auch Geld. Wir unterstützen Sie dabei vollumfänglich mit unseren Beratungs-, Service- und Installationsleistungen.

Genau die richtige Ladestation

In Zusammenarbeit mit unseren Großhandelspartnern im Bereich E-Mobilität, können wir Ihnen aus aus einem großen Angebot an Ladeeinrichtungen, genau das passende Produkt anbieten und installieren, das auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt ist. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld, denn was nützt Ihnen eine teure Wallbox mit zahlreichen Funktionen, die Sie letztendlich nicht benötigen. Andersherum dürfen bestimmte Funktionen vielleicht nicht fehlen! Im Rahmen unseres kostenlosen Vorabchecks unterstützen wir Sie dahingehend gerne und finden genau das richtige Produkt für Sie.

Wallbox Installationskosten

Die Kosten für die Installation einer Wallbox sind stark abhängig von den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Neben der Wallbox selbst, sind die Leitungsverlegung, als auch eventuelle Erweiterungen oder Anpassungen am Verteilerschrank Kostenfaktoren, die variieren können und demnetsprechend den Preis mehr oder weniger stark beeinflussen. Eine pauschale Aussage wie hoch die Kosten in Ihrem individuellen Fall werden, können wir Ihnen daher leider hier nicht geben. Gerne prüfen wir jedoch im Rahmen unseres kostenlosen Vorabchecks Ihre Elektro-Anlage und erstellen Ihnen im Anschluss ein konkretes Angebot für die Installation einer Wallbox.

Sorgenfrei zur Wallbox für Ihr zu Hause

Unsere Service-Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Ja, das ist möglich. Beispielsweise können s.g. Messwandler in Ihrer Elektro-Anlage installiert werden, die entweder über Funk oder leitungsgebunden, entsprechende Daten an die Wallbox übermitteln, so dass Sie den Überschuss von Ihrer PV-Anlage nicht zurück ins Netz einspeisen, sondern damit Ihr E-Auto laden können.

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass nicht jede Wallbox „Überschuss Laden“ unterstützt. Für detailliertere Auskünfte zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch.

Die wesentlichen Unterschiede variieren in Sachen Bedienkomfort (App-Anbindung etc.) und Ladeleistung. Grundlegend gilt:

  • Wallbox für einphasigen Anschluss: Stromstärke bis zu 20 A, Ladeleistung von 4,6 kW
  • Wallbox für dreiphasigen Anschluss: Ladeleistung zwischen 11 kW (3 x 16 A) bis 22 kW (3 x 32 A)

Wer seine Wallbox vor fremden Zugriffen sichern möchte, sollte sich für eine Wallbox entscheiden, die durch einen Schlüsselschalter oder einen RFID Kartenleser gesperrt werden kann. Unterschiede gibt es außerdem in Sachen Schutzeinrichtung. Manche Modelle haben nicht alle erforderlichen Schutzeinrichtungen integriert, sodass wir diese entsprechend nachrüsten müssen. Das kann zum Beispiel ein fehlender Gleichstromfehlerschutz sein. Hierdurch fallen nicht unerhebliche zusätzliche Kosten für die Installation an.

Soll die Wallbox mit Ihrer PV-Anlage verknüpft werden, so ist darauf zu achten, dass die Ladestation auch „Überschuss-Laden“ unterstützt.

Hinweis: Eine Wallbox muss immer beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bietet die Wallbox mehr als 11 kW Ladeleistung, ist sie zusätzlich auch genehmigungspflichtig.

Die Ladedauer ist abhängig vom verwendeten Stecker, Anschluss und der Leistung der Ladestation bzw. Wallbox. Die folgende Tabelle zeigt vom ADAC berechnete Werte, die unabhängig vom Lademanagement und Akkutemperatur ermittelt wurden. Sie zeigt, wie lange das Laden eines leeren 40-kWh-Akkus mit dem jeweiligen Anschluss und der jeweiligen Wallbox dauerte:

Quelle: ADAC (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/elektroauto-laden-wallbox-faq/)

Ja, Wallboxen sind auch in Mehrfamilienhäusern erlaubt. Allerdings muss zuvor geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, damit eine Wallbox z.B. in der Tiefgarage installiert werden kann. Die meisten Hausanschlüsse sind nicht für die Ladung von mehreren E-Autos gleichzeitig ausgelegt. Dieses Problem kann aber technisch z. B. durch ein statisches oder dynamisches Lastmanagement gelöst werden.

Unser Tipp: Als Mieter sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter bzw. dem Eigentümer suchen, da dessen Einverständnis notwendig ist, um entsprechende Schritte einleiten zu können. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) setzt einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit für Elektroautos voraus, das für Wohnungseigentümer aber auch für Mieter gilt.

Mit Hilfe eines Lastmanagementsystems wird verfügbare Ladeleistung ideal auf mehrere zu ladende Elektroautos verteilt. Das bedeutet, dass zum Beispiel in einer Tiefgarage mehrere Autos gleichzeitig laden können, ohne dass der Stromanschluss überlastet.

Es wird zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement unterschieden:

  • Statisches Lastmanagement: Eine festgelegte Gesamtleistung wird auf Ladepunkte (z. B. mehrere Wallboxen) verteilt. Der Strom wird so verteilt, wie der Bedarf der angeschlossenen E-Autos gerade ist.
  • Dynamisches Lastmanagement: Der Stromverbrauch des gesamten Hauses bzw. der Wohnanlage wird gemessen. Ist der Verbrauch niedrig, wird entsprechend mehr Energie für die Aufladung der Elektroautos genutzt. Besonders nachts wird das Strompotenzial mit einem dynamischen Lastmanagement optimal genutzt.
Ja, es gibt Förderprogramme verschiedener Bundesländer, Gemeinden und Stromanbieter. Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Förderungen von Wallboxen. Die Förderung durch die KfW wurde eingestellt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stromkosten für Ihr E-Dienstfahrzeug mit Ihrem Arbeitgeber abzurechnen:

Möglichkeit 1: Monats­pauschale

Bei dieser Form der Abrechnung wird monatlich ein pauschaler Betrag durch den Arbeitgeber erstattet. Entscheidend sind dafür 2 Faktoren:

1. Wird der Firmenwagen ausschließlich zuhause geladen oder stellt der Arbeitgeber am Arbeitsplatz zusätzliche Lademöglichkeiten zur Verfügung?

2. Über welche Antriebsart verfügt Ihr Firmenwagen? Bei reinen Elektroautos fällt die Pauschale höher aus, als bei Hybrid-Modellen.

In Abhängigkeit von diesen Faktoren liegt die Pauschale monatlich zwischen 15 € und 70 €.

Möglich­keit 2: Wall­box mit Energie­zähler

Besteht der Arbeit­geber nicht auf eichrechts­konformes Laden, genügt ein MID-zerti­fizierter Zähler. Soll die Wall­box zusätzlich auch für andere Fahrzeuge genutzt werden, z. B. für E-Autos von Familienangehörigen, ist neben Eichrechtskonformität ein Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzern sinnvoll. Eichrechtskonforme Ladestationen sind außerdem verpflichtend, wenn der Nutzer einen Stromtarif mit wechselnden Stromkosten hat und diese über seinen Arbeitgeber abrechnen will. Bei der Auswahl der Wall­box sollte darüber hinaus darauf geachtet werden, wie die Daten an den Arbeitgeber über­mittelt werden sollen. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Manuelle Über­mittlung

Wenn es dem Arbeitgeber genügt, dass Sie ihm Ihren aktuellen Stromverbrauch mitteilen – beispielsweise per E-Mail – müssen keine weiteren Anforderungen an die Wallbox gestellt werden.

Automatische Übermittlung

Falls ein Abrechnungs-Backend des Arbeit­gebers existiert, kann die private Wall­box auch direkt an dieses ange­schlossen werden. Für diesen Zweck muss die Wall­box zwingend internet- bzw. mobil­funkfähig und mit dem aktuellen OCPP (Standard für die Kommuni­kation zwischen Lade­stationen und Management­systemen) ausgestattet sein.

Wir sind für sie da!

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